Barrierefreiheitserklärung
Newfect ist bestrebt, diesen Dienst für alle zugänglich zu machen. Diese Erklärung beschreibt unseren aktuellen Konformitätsstand, die von uns ergriffenen Maßnahmen und wie Sie uns erreichen können, wenn Sie auf eine Barriere stoßen.
Zuletzt überprüft: 08.05.2026
Konformitätsstatus
Wir streben die Konformität mit WCAG 2.1 Level AA für alle öffentlich zugänglichen Seiten und das authentifizierte Dashboard an. Dies ist ein fortlaufender Prozess, und wir beheben Probleme, sobald sie identifiziert werden.
Technische Maßnahmen
Wir haben folgende technische Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit ergriffen:
- Die Tastaturnavigation wird auf allen öffentlichen Seiten und im Anwendungs-Dashboard unterstützt.
- Alle interaktiven Elemente haben sichtbare Fokusindikatoren.
- Auf jeder Seite sind „Skip-to-content"-Links vorhanden.
- Dynamische Statusmeldungen (Benachrichtigungen und Fehler) werden über ARIA-Live-Regionen an Screenreader übermittelt.
- Ein Hochkontrastmodus steht als Fußzeilenoption zur Verfügung und wird automatisch aktiviert, wenn Ihr Betriebssystem dies über die Einstellung „prefers-contrast: more" anfordert.
- Alle bedeutungstragenden Bilder haben beschreibenden Alternativtext.
- Formularfelder sind mit Beschriftungen verknüpft, und Fehlermeldungen sind programmgesteuert mit den zugehörigen Steuerelementen verbunden.
- Die Seitensprache ist im HTML-Element deklariert.
Bekannte Einschränkungen
Obwohl wir nach vollständiger Konformität streben, werden einige Bereiche noch verbessert. Komplexe interaktive Widgets im Artikel-Editor (Rich-Text-Werkzeugleiste, Schlüsselwort-Chips) bieten möglicherweise noch keine vollständig optimierte Tastatur- und Screenreader-Erfahrung. Wir arbeiten aktiv daran, dies zu beheben.
Rückmeldung und Kontakt
Wenn Sie auf eine Zugänglichkeitsbarriere stoßen oder einen Verbesserungsvorschlag haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir bemühen uns, innerhalb von fünf Werktagen zu antworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich an die zuständige nationale Durchsetzungsstelle für den European Accessibility Act in Ihrem Land wenden.